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Impressum

Angaben gemäß der VO über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV))
Angaben zum Dienstanbieter i.S.d. § 2 Nr. 1, § 5 Telemediengesetz (TMG)

Kanzlei Beate Metschkoll
Inhaber: Beate Metschkoll
Berufsträger: Beate Metschkoll, Rechtsanwältin
Sophienstr. 1
80333 München
Tel.: 089 / 54329770
Fax.:089 / 54329710
E-Mail: office@rechtsanwaeltin-metschkoll.de


Betriebene Webseiten:
www.sozialrecht-metschkoll.de

USt-IdNr.: DE290183309

Verantwortlich für den journalistisch redaktionellen Teil (§ 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag):
Beate Metschkoll
Sophienstr. 1
80333 München

Angaben zu § 5 Abs. 1, Nr. 3 und Nr. 5 TMG:

Die Rechtsanwältin der Kanzlei Beate Metschkoll - RA Beate Metschkoll

ist
in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München.
Sie unterliegt berufsrechtlichen Regelungen. Diese werden auf der Homepage des Anwaltvereins http://www.berufsordnung.de bereitgehalten.
Zu den berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte gehören insbesondere:
§ Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO
§ Rechtsanwaltsgebührengesetz, RVG (früher: Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, BRAGO)
§ Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber kann der Kammervorstand der zuständigen RAK zur Durchführung eines außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO angerufen werden.
Für die Durchführung des Vermittlungsverfahrens vor der Kammer ist ein Antrag erforderlich (§ 73 Abs. 2, Nr. 2 und 3 BRAO). Dieser sollte zumindest die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der Parteien, eine kurze Darstellung der Streitsache und den Gegenstand des Begehrens sowie die Erklärung des Einverständnisses mit dem Vermittlungsverfahren vor der Kammer enthalten. Dieser Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kammer gestellt werden. Die Geschäftsführung der Kammer leitet den Antrag unverzüglich an den Antragsgegner weiter und bittet um Mitteilung, ob auch dieser mit der Vermittlung einverstanden ist. Dem Antragsgegner wird gleichzeitig Gelegenheit gegeben, auf den Antrag zu erwidern. Sofern auch der Antragsgegner sein Einverständnis mit der Vermittlung erklärt hat, erhält der Vermittler die Verfahrensakte zur selbständigen Bearbeitung des Vermittlungsverfahrens (weitere Informationen unter http://www.rak-muenchen.de).
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer besteht gemäß § 191f BRAO eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern.

Zu den berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte gehören insbesondere:
§ Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO
§ Rechtsanwaltsgebührengesetz, RVG (früher: Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, BRAGO)
§ Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA

Der Dienstleistunsgerbringer ist berufshaftpflichtversichert bei HDI Versicherung AG, 30650 Hannover.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen zumindest in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die in die jeweils in die individuelle Vergütungs- und Beratungsvereinbarung einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleistungserbringers.

Fotocredits
©Wix
©Stockwerk, Gröbenzell
©Tobias Metschkoll, Gröbenzell
 

Konzept & Design
MARKENSCHNEIDERIN
www.markenschneiderin.de
 

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