"Normaler" Rechtsanwalt mit zusätzlicher großer Spezialisierung – und entsprechendem Honorar
Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte
Bei dem Titel eines Fachanwalts für Sozialrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Der Fachanwalt für Sozialrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen (wikipedia). Die Voraussetzungen, um diesen Titel verliehen zu bekommen, sind in der Fachanwaltsordnung – FAO – geregelt.
„Normaler“ Rechtsanwalt mit besonderen theoretischen und praktischen Kenntnissen
Der Fachanwalt für Sozialrecht ist ein Rechtsanwalt, der als „normaler“ Rechtsanwalt zusätzlich über besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Sozialrecht verfügt. Neben seiner Zulassung als Rechtsanwalt wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer der Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ verliehen, nachdem er den Nachweis über die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in diesem Fachgebiet nachgewiesen hat. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO). Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge des Fachgebiets erfassen. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.
Schriftliche Leistungskontrollen
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben. Eine Leistungskontrolle muss mindestens eine Zeitstunde ausfüllen und darf fünf Zeitstunden nicht überschreiten. Die Gesamtdauer der bestandenen Leistungskontrollen darf fünfzehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat: Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen führt der Ausschuss ein Fachgespräch.
Fortbildungsverpflichtung
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus. Bei dozierender Teilnahme ist die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
Die Gesamtdauer der jährlichen Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Fazit: Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht verfügt über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Fachgebiet. Das Fachgebiet des Sozialrechts ist hinsichtlich seiner Komplexität mit dem des Steuerrechts zu vergleichen. Gerade im Sozialrecht ändern sich die Gesetze mit großer Geschwindigkeit. Der Mandant kann daher die Beratung und Vertretung nicht billig oder gar kostenlos in Anspruch nehmen.
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