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AutorenbildBeate Metschkoll

Corona-Leistungen des Arbeitgebers: steuerfrei und sozialversicherungsfrei

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01.03.2020 bis 01.03.2021 Beihilfen und Unterstützungen, auch in Form von Sachbezügen, zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise nach § Nummer 11 a EStG steuerfrei und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Voraussetzung für diese Beträge bis zu 1.500,00 Euro ist, dass diese zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.

Genaues kann der entsprechenden Verlautbarung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28.10.2020 entnommen werden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-10-26-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen-neufassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2


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