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  • AutorenbildBeate Metschkoll

Elterngeld: Können Gehaltsnachzahlungen das Elterngeld erhöhen?


Die Antwort des BSG in seinem Urteil vom 27.06.2019 lautet ja, wenn diese im Bemessungszeitraum - also in der Regel dem Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt des Kindes – tatsächlich zugeflossen sind. Denn für die Berücksichtigung des nachgezahlten laufenden Arbeitslohns bei der Bemessung des Elterngeldes sei lediglich von Bedeutung, dass dieser im Bemessungszeitraum zugeflossen sei, nicht aber die Tatsache, dass er außerhalb des Bemessungszeitraums erarbeitet worden sei. Es sei entscheidend, welches Einkommen der Elterngeldberechtigte „im Bemessungszeitraum hat“, so die gesetzliche Neuregelung des BEEG zum 18.09.2012.

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