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AutorenbildBeate Metschkoll

Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2019

Kindergeld, Kinderzuschlag und Renten wurden ab Juli 2019 erhöht. Geringverdiener zahlen ab nun weniger Sozialbeiträge. Der Pfändungsfreibetrag ist gestiegen.

Kindergeld und Kinderzuschlag erhöht

Das Kindergeld wird zunächst um zehn Euro monatlich erhöht. Für ihr erstes und zweites Kind bekommen Familien bzw. Alleinerziehende nun 204 Euro statt der bisherigen 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind wird das Kindergeld von 200 Euro auf 210 Euro erhöht. Für jedes weitere Kind erfolgt eine Erhöhung von 225 Euro auf 235 Euro. Zum 01.01.2021 sind in einer zweiten Stufe weitere Erhöhungen vorgesehen. Der Kinderzuschlag wird ebenfalls in einer ersten Stufe auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht. Der Personenkreis der Berechtigten insofern erweitert. Bisher gingen viele Alleinerziehende leer aus, die vom Staat für ihr Kind einen Unterhaltsvorschuss erhielten. Denn dieser Unterhaltsvorschuss wurde in voller Höhe als Einkommen des Kindes angerechnet. Nunmehr werden nur noch 45 Prozent des Kindeseinkommens, und damit des Unterhaltsvorschusses, angerechnet. Zum 01.01.2020 folgt eine zweite Stufe.

Rente erhöht

Auch die Renten sind zu 01.07.2019 gestiegen. Die Renten wurden um 3,18% (alte Bundesländer) bzw. um 3,91% (neue Bundesländer) erhöht. Damit liegt der Rentenwert in den neuen Bundesländern nun bei 96,5%des Westwertes.

Geringverdiener entlastet

Ab Juli 2019 müssen Geringverdiener weniger Sozialabgaben zahlen. Ab nun zahlen sie bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro geringere Sozialbeiträge. Diese auch geringeren Rentenbeiträge führen laut der gesetzlichen Regelung allerdings nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen.

Pfändungsfreibetrag gestiegen

Ab sofort können Schuldner mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt nun 1.178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Sind Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen, erhöht sich dieser Betrag für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.

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