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  • AutorenbildBeate Metschkoll

Krankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige: Wie wird das Krankengeld berechnet

Viele selbstständig Tätige sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Viele haben auch, sofern Sie das gesetzliche Krankengeld zusätzlich gewählt haben, bei Krankheit Anspruch auf Krankengeld. Hierfür sind dann zusätzliche Beiträge zu zahlen. Nun stellt sich die Frage: wie hoch ist dieser Anspruch, wie wird das Krankengeld bei Selbstständigen berechnet? Welches Einkommen wird zur Berechnung herangezogen? Nach einem Beschluss des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2017 (B 3 KR 4/17 B) ist hier das vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen maßgeblich. Die Bemessung des Krankengeldes ist „grundsätzlich nicht anhand des fiktiv der Beitragsberechnung zugrunde liegenden Mindestarbeitseinkommens, sondern – wegen der Entgeltersatzfunktion – anhand des aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlichen Arbeitseinkommen vorzunehmen. Was bedeutet dies für die Höhe des Krankengeldes? Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Für Selbstständige gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war. Wurde die Beitragsbemessung anhand eines Einkommensteuerbescheides vorgenommen, so ist dieser auch maßgeblich für die konkrete Höhe des Krankengeldes und zwar auch dann, wenn der Einkommensteuerbescheid nicht für das Kalenderjahr erlassen wurde, das dem Jahr mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit unmittelbar vorausgeht. Dies gilt auch dann, wenn der Beitrag für die Krankenversicherung nach dem Mindesteinkommen berechnet wurde. Diese fiktive Berechnung nach dem Mindesteinkommen erfolgt dann, wenn der letzte Steuerbescheid keinen oder nur geringen Gewinn aufweist. Dies hat zur Folge, dass der Selbstständige bei einem Einkommensteuerbescheid, der keinen oder nur einen geringen Gewinn, zwar Beiträge nach dem fiktiven Mindesteinkommen zahlen muss, aber dennoch kein Krankengeld erhält.

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